Einigung mit der EU-Kommission über die Kraftwerksstrategie
Das Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission haben sich in beihilferechtlichen Gesprächen offenbar auf Eckpunkte für eine beihilferechtskonforme Umsetzung der Kraftwerksstrategie geeinigt. Das Ziel der Kraftwerksstrategie ist die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland durch Ausschreibungen für steuerbare Leistung. Sie soll als sogenannte „Brücke zum Kapazitätsmarkt“ dienen und adressiert zunächst den Kapazitätsbedarf des Jahres 2031.
Im Jahr 2026 sollen demnach insgesamt 12 GW in zwei bis drei Runden ausgeschrieben werden, wobei 10 GW für neue steuerbare Kapazitäten zur Leistungserbringung über längere Zeiträume vorgesehen sind, bei denen insbesondere Gaskraftwerke zum Zuge kommen können. Die weiteren 2 GW werden für technologieoffene Ausschreibungen durchgeführt, an denen auch Batteriespeicher teilnehmen können.
Für die Ausschreibungen 2026 gelten spezifische Teilnahmebedingungen: Nur neue Kapazitäten können teilnehmen, die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre, und die Teilnahme ist auf inländische Kapazitäten beschränkt. Eine Aggregation von Geboten innerhalb einer Technologie ist möglich, sodass sich mehrere kleinere Anlagen zu einem Gebot zusammenschließen können. Im 10-GW-Segment ist eine regionale Steuerung mit einem „Südbonus“ vorgesehen, um den netztechnischen Süden zu stärken.
Sämtliche geförderten Gaskraftwerke müssen „H2-ready“ sein und spätestens bis 2045 vollständig dekarbonisieren. Zusätzlich sollen 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2040 auf Wasserstoff umgestellt werden und weitere 2 GW sollen 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden. Ab 2027 sollen Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchgeführt werden, um den Umstieg auf Wasserstoff zu beschleunigen.
Der Start der Ausschreibungen wird ab Sommer 2026 angestrebt, nachdem die Verhandlungsergebnisse in ein Gesetz gegossen und von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet wurden. Nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs ergeht auch erst die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Das parlamentarische Verfahren soll schon bald eingeleitet werden.
Die beihilferechtliche Genehmigung ist Voraussetzung für einen Start der Ausschreibungen oder jedenfalls für vorbehaltlose Zuschläge. Sollten Klagen gegen diese Freigabe eingelegt werden, hätten diese keinen Suspensiveffekt. Allerdings müssen Teilnehmer an den Ausschreibungen das Risiko bewerten, dass die beihilferechtliche Genehmigung durch eine Entscheidung der Unionsgerichte entfällt.
In den Jahren 2027 und 2029 folgen nach dem Konzept weitere Ausschreibungen, die gemeinsam mit den Ausschreibungen des Jahres 2026 den vollständigen Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 abdecken sollen. Im Jahr 2027 werden 21 bis 26 GW ausgeschrieben, während im Jahr 2029 weitere 3 bis 8 GW zur Verfügung gestellt werden. Diese Ausschreibungen sind vollständig technologieneutral gestaltet, sodass sowohl Speicher, Lasten als auch Kraftwerke teilnehmen können. Im Gegensatz zu den Ausschreibungen 2026 dürfen hier auch bestehende Anlagen teilnehmen, mit Ausnahme von bereits anderweitig geförderten oder emissionsintensiven Anlagen wie Kohlekraftwerken.
Ein umfassender Kapazitätsmarkt soll 2032 starten. Die entsprechenden Regelungen sollen 2027 vorgelegt werden, um zeitnah Ausschreibungen für die Sicherung der Versorgung ab 2032 zu starten.