Julius Funke-Kaiser
Rechtsanwalt
julius.funke-kaiser[at]leitfeld-recht.de
Julius Funke-Kaiser berät zu allen Fragen des Energiewirtschaftsrechts mit besonderem Schwerpunkt im Bereich des Energiezivilrechts. Seine Tätigkeit betrifft insbesondere die Bereiche der Vertragsgestaltung, der Verfahrensführung und der außergerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Julius Funke-Kaiser liegt auf dem Personenbeförderungsrecht. Dabei berät er Unternehmen vor allem in Fragen der Rechtmäßigkeit kommunaler Maßnahmen.
Julius Funke-Kaiser studierte Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und an der University of Hull in England (Auslandssemester). Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, mit Stationen u.a. bei RWE und beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW. Julius Funke-Kaiser war bereits als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Rechtsreferendar bei überregionalen Kanzleien schwerpunktmäßig im Energierecht tätig. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Jahr 2024. Im Rahmen eines halbjährigen Secondments hat er die HanseWerk-Gruppe bei der Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich der Projektentwicklung, unterstützt.
Julius Funke-Kaiser ist Mitautor im Beck’schen Online-Kommentar zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von Greb/Boewe/Sieberg (Hrsg.) und erläutert dort Vorschriften des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).