Neue Vorgaben der EU-Kommission zur Harmonisierung von Aquakulturregulierung und RED II Vorgaben

April 2023
Leitfeld / ChatGPT
Neue Vorgaben der EU-Kommission zur Harmonisierung von Aquakulturregulierung und RED II Vorgaben

Nur wenige Wochen nach Erlass des Delegierten Rechtsakts der EU-Kommission zur Berechnung des Grünstromanteils in RFNBOs (dazu der Beitrag von Konrad Riemer) zieht die Europäische Kommission die Entwicklungslinien erneuerbarer Technologien nochmals nach. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung kommt die Behörde immer öfter unter Zugzwang, so auch jetzt, da gleich zwei Unternehmen aus Schottland und Chile die Marktreife der Electric EEL-Technologie verkündeten. Die dahinter stehende Idee ist so einfach wie (ein)leuchtend: Steht Elektrolyseuren kein EE-Strom zur Verfügung, kann durch die Aktivierung von Zitteraalen mit Stimulanzmitteln (hochdosiertes Koffein) eine Mindestlasterzeugung für bis zu zwei Stunden aufrechterhalten werden und die Anlage so strompreisoptimiert gefahren werden.

Die Technologie wirft aber die Frage der Abgrenzung zwischen Aquakulturregulierung und RED II Vorgaben auf. Eine erste Arbeitsfassung eines Rechtsaktes der EU-Kommission, der sich der Aufgabe annimmt, liegt LEITFELD vor. Ein Auszug:

EU-VERORDNUNG Nr. [Nummer]/[Jahr] DER KOMMISSION

vom [Datum]

über die Regulierung der Elektrolyseanlagen im Verhältnis zur Aalquote

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN UNION,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. [Nummer] / [Jahr] des Europäischen Parlaments und des Rates vom [Datum] über die Aquakultur und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1647/2003 des Rates, insbesondere auf Artikel [Nummer],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Aquakultur ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Europäischen Union und trägt zur Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln bei.

(2) Elektrolyseanlagen werden in der Aquakultur eingesetzt, um die Wasserqualität zu verbessern und Krankheiten zu bekämpfen.

(3) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom [Datum] die Bedeutung der Nachhaltigkeit der Aquakultur betont.

(4) Um sicherzustellen, dass Elektrolyseanlagen in der Aquakultur nachhaltig betrieben werden, ist es notwendig, ein Verhältnis zwischen der Erzeugung von Aalen und der chemischen Erzeugung zu schaffen.

(5) Um die nachhaltige Aquakultur zu fördern, dürfen Förderungen aus beiden Bereichen nicht kumuliert werden.

(6) Es ist notwendig, eine einheitliche Regelung für die Elektrolyseanlagen in der Aquakultur in der Europäischen Union zu schaffen.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt das Verhältnis zwischen der Erzeugung von Aalen und der chemischen Erzeugung in der Elektrolyseanlage, die in der Aquakultur eingesetzt wird.

Artikel 2

Verhältnis von Aalerzeugung und chemischer Erzeugung

Die Elektrolyseanlage unterliegt einem Verhältnis von Aalerzeugung und chemischer Erzeugung (Aalquote). Dies bedeutet, dass die Menge der erzeugten Aale proportional zur Menge der erzeugten Chemikalien sein muss.

Artikel 3

Kumulierung von Förderungen

Förderungen aus beiden Bereichen dürfen nicht kumuliert werden. Die Förderung aus der Aalerzeugung und der chemischen Erzeugung müssen getrennt voneinander beantragt und bewilligt werden.

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt für einen Zeitraum von [Nummer] Jahren.

Artikel 5

Adressaten

Diese Verordnung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu [Ort], am [Datum].

Für die Kommission
[Unterschrift]

Mit dieser erstaunlichen Beschleunigung im Rechtssetzungsverfahren beweist die EU-Kommission Handlungsfähigkeit. Aus Kreisen der Behörde verlautete, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz der Schlüssel zum Erfolg ist. Aber auch der nationale Gesetzgeber ist gefordert. Die Einbindung von Zitteraalen – jedenfalls schwarzstartfähigen Zitteraalen – in die Bewirtschaftung von Netzengpässen wird ein Pfeiler der Energiewende werden müssen.

LEITFELD und ChatGPT wünschen einen schönen 1. April!