Aktuelles zur Wärmewende

Oktober 2023
LEITFELD
Aktuelles zur Wärmewende

Aufgrund seiner dichten Siedlungsstruktur hat Deutschland ein großes Potenzial für den Betrieb von Wärmenetzen. Derzeit werden aber nur ca. 14 % aller Haushalte mit Wärme versorgt, das Fernwärmepotenzial wird daher kaum genutzt. Dies soll sich im Zuge der Wärmewende ändern. Anfang 2024 tritt die politisch hoch umstrittene GEG-Novelle in Kraft, die darauf abzielt, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu machen. Künftig soll jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten auf Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Für Bestandsbauten gilt die 65-% -Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen und Mitte 2028 in kleinen Kommunen. Denn mit der GEG-Novelle eng verzahnt ist der Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz – WPG-E). Nachdem der Bundesrat sich im ersten Durchgang mit

dem Entwurf befasste, erfolgte die erste Beratung im Bundestag am 13. Oktober. Am Montag, den 16. Oktober, schloss sich eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen an, in dessen Rahmen noch diverse Änderungen und Ergänzungen durch die Sachverständigen angeregt wurden. Das WPG-E schreibt eine Pflicht zur Wärmeplanung vor. Mit einer systematischen Wärmeplanung sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Bei Interesse an diesen und weiteren Themen zu Entwicklungen und aktueller Rechtsprechung im Bereich der Wärmenetze senden wir Ihnen gerne unseren aktuellen Newsletter zu (Mail an info@leitfeld-recht.de).