Energiewirtschaftsrecht

Wir beraten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Energiewirtschaftsrechts. Das schließt die Bereiche Energievertragsrecht und Energievertriebsrecht ebenso ein wie Energiekartellrecht, Energieregulierungsrecht und das Recht der erneuerbaren Energien. Da das Energiewirtschaftsrecht zudem immer stärker zum Klimaschutzrecht wird, unterstützen wir Unternehmen auch bei Herausforderungen, die sich bei der Dekarbonisierung des Energiemarktes stellen, etwa im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg.

Wir vertreten Unternehmen sowohl bezugs- als auch absatzseitig bei der Gestaltung ihrer Energielieferverträge und Energieversorgungsunternehmen in allen energievertriebsrechtlichen Fragen. Hierzu gehört das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie die Vorgaben des Kartellrechts an den Strom- und Gasvertrieb auf der Großhandelsebene und im Vertrieb an Endkunden.

Darüber hinaus bildet das Energieregulierungsrecht einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis. Seit vielen Jahren beraten wir Netzbetreiber zu Fragen der Entflechtung, des Netzzugangs und der Entgeltregulierung.

In dem zunehmend komplexen Recht der erneuerbaren Energien beraten wir Anlagenbetreiber und stromkostenintensive Unternehmen etwa im Rahmen der Ausschreibungen von Fördersummen, zu Fragen des vorrangigen Netzanschlusses und bei der Begrenzung der EEG-Umlage. Daneben sind wir für Direktvermarkter und andere Marktakteure tätig. Über das Erneuerbare Energien Gesetz hinaus ergeben sich aus dem immer dichteren Geflecht des europäischen Energie- und Umweltrechts höhere Anforderungen an die Energieerzeugung und das Inverkehrbringen von energetischen Stoffen. Beispielhaft seien die Anforderungen genannt, die sich aus der Renewable Energy Directive II (RED II) ergeben.

Schließlich sind wir Ansprechpartner für energierechtliche Spezialfragen, die von Redispatch über Anforderungen nach der REMIT-Verordnung bis hin zur Vermarktung von Herkunftnachweisen und CO2-Zertifikaten reichen.