Matthias Schleifenbaum

Matthias Schleifenbaum

Partner

T +49 221 949 927-0
matthias.schleifenbaum[at]leitfeld-recht.de
Beratungsfelder

Die Beratungsschwerpunkte von Matthias Schleifenbaum liegen auf dem deutschen und europäischen Umwelt- und Technikrecht sowie dem Außenwirtschaftsrecht. Er be- gleitet Unternehmen, Finanzinvestoren und die öffentliche Hand bei regulatorisch geprägten Vertragsgestaltungen und Streitigkeiten, bei Infrastrukturvorhaben in umwelt-, planungs- und gebührenrechtlichen Fragen sowie in Prüfverfahren zur ausländischen Investorenkontrolle.

Er verfügt über besondere Expertise im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts und des Rechts der erweiterten Produktverantwortung wie auch des öffentlichen Produktsicherheitsrechts. Matthias Schleifenbaum hat auch eine breite Erfahrung in der umweltrechtlichen und regulatorischen Begleitung von Transaktionen in verschiedensten Industriesektoren.

Werdegang

Matthias Schleifenbaum ist Gründungspartner der LEITFELD Rechtsanwälte. Zuvor war Matthias Schleifenbaum Partner einer überregionalen Kanzlei in Köln und von 2007 bis 2017 als Rechtsanwalt und zuletzt Counsel bei Freshfields Bruckhaus Deringer im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig.

Matthias Schleifenbaum studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn und Sevilla und absolvierte das Referendariat mit Stationen u. a. bei der E.ON AG, Düsseldorf, und in der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Er war wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Köln und erwarb an der Nottingham Law School (UK) einen Master of Laws (LL.M.) in Environmental, Planning and Regulatory Law. Daneben sammelte er praktische Erfahrung u. a. beim Westdeutschen Rundfunk Köln und bei McKinsey&Company.

Veröffentlichungen / Referenzen

Matthias Schleifenbaum veröffentlicht zu umwelt- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen. Er ist Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht und Bearbeiter der Erläuterungen zum Batteriegesetz im Großkommentar Umweltrecht von Landmann/Rohmer sowie Mitbearbeiter des Kommentars von Giesberts/Hilf zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Er wird von JUVE als Anwalt im Umweltrecht empfohlen, gehört nach dem Handelsblatt zu den “Best Lawyers” im Umweltrecht und wird auch von “The Legal 500 Deutschland” und den “International Advisory Experts” geführt.